Unterricht

    Für die Zeit vor Unterrichtsbeginn, nach Unterrichtsende, während des Unterrichts und in den Pausen wurden neben der Schulordnung weitere Vereinbarungen getroffen:

     

    • Während der Pausen und der Unterrichtszeit dürfen die Kinder das Schulgelände ohne Genehmigung einer Lehrkraft nicht verlassen.
    • Unfälle müssen den aufsichtführenden Lehrkräften sofort gemeldet werden.
    • Die Garderobe muss auf dem Flur aufgehängt werden. Sie darf keine Wertgegenstände enthalten, weil die Versicherung für deren Verluste nicht aufkommt.
    • Für die Ordnung in den Klassenräumen muss ein klasseneigener Dienst gewählt werden.
    • Nach der letzten Unterrichtstunde werden in den Klassenräumen die Stühle auf die Tische gestellt.
    • Eventuell eingeschaltete Lampen und sonstige elektrische Geräte sind in den Klassenräumen während der Pausen und nach Schulschluss auszuschalten.
    • Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.
    • Schulkinder, die am Sport- oder Schwimmunterricht nicht teilnehmen können, nehmen in der Regel am Unterricht der Parallelklasse teil.
    • Getränkepäckchen dürfen nicht mit auf den Schulhof genommen werden.
    • Für den Tür- und den Spielehausdienst sind die Kinder der vierten Klassen zuständig. Für den Schulhofdienst sind die Kinder der dritten Schuljahre zuständig.
    • Störungen des Unterrichts sind zu vermeiden. Die Lehrkräfte stehen den Eltern nach vorheriger Anmeldung zur Verfügung.