Seit einigen Jahren verfügt die Falkensteinschule über eine Offene Ganztagsschule.
Dieses Angebot richtet sich an alle Eltern, die ihre Kinder über den Unterricht hinaus von 07.30 bis 16.00 Uhr in der Schule betreuen lassen wollen.
Diese Maßnahme wird vom Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst. Allerdings reicht die Finanzierung nicht aus, um alle Mitarbeiter zu bezahlen.
Die Eltern der teilnehmenden Kinder müssen sich mit einem monatlichen Beitrag, abhängig von ihrem Einkommen beteiligen.
ALG II-Empfänger sind von diesen Kosten befreit.
Die Teilnahme ist freiwillig und nach der Anmeldung für ein Jahr verbindlich.
Zur Zeit besuchen 153 Kinder die Offene Ganztagsschule.
Die Leiterin der OGS ist Frau Jochheim.
Sie wird in ihrer Arbeit von weiteren vielen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unterstützt.
Um die Betreuungssituation zu optimieren, ist mind. ein Mitarbeiter der OGS immer für eine Klasse zuständig. So haben die Kinder einen festen Ansprechpartner. Bis der geplante Anbau mit neuer Mensa und vier großen Betreuungsräumen noch nicht für die OGS steht, werden die Erstklässler überwiegend in der sogenannten "Kleinen Betreuung" (Raum 7) betreut. Die Viertklässler haben ihren eigenen Rückzugsort entweder in der Bücherei oder der eigenen Klasse. Die Zweit- und Drittklässler halten sich in der Regel in der großen Betreuung auf.
Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Kinder im Moment klassenintern und getrennt betreut, um so auch eine Durchmischung zu vermeiden.
In Absprache mit dem Kollegium der Falkensteinschule haben sich die Mitarbeiter für ihre Arbeit folgende Aufgaben gesetzt:
Der Träger des Offenen Ganztags an der Falkensteinschule ist der Verein zur Betreuung von Schulkindern (VBS).
Kontaktdaten:
Verein zur Betreuung von Schulkindern e.V.
Steinbrinkstraße 217
46145 Oberhausen
Tel: 0208-37875092
Fax: 0208-63496313
Geschäftsführung: Birgit Ostermann
birgit.ostermann@vbs-oberhausen.de
Die Anmeldungen für den Offenen Ganztag können am Tag der Schulanmeldungen abgegeben werden.
Der Vertrag mit dem VBS läuft automatisch bis zum Ende der Grundschulzeit Ihres Kindes. Sollten Sie vorher kündigen wollen, ist die Kündigungsfrist immer der 31.03. eines Jahres.