Das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 enthält neben den Noten eine begründete Empfehlung. Die Aussagen der begründeten Empfehlung geben Informationen, die über die Zensuren hinausgehen und zwar:
Die begründete Empfehlung nennt die Schulform, die nach Entscheidung der Klassenkonferenz und unter Einbeziehung der Beratungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten für die weitere schulische Förderung der Kindes am besten geeignet scheint. Genannt werden muss hier auch immer die Gesamtschule.
Die begründete Empfehlung ist nicht nur für die Hand der Erziehungsberechtigten gedacht. Sie dient auch zur Information der weiterführenden Schule, der sie bei der Anmeldung vorgelegt wird. Für eine weiterführende Schule ist die begründete Empfehlung dann besonders wichtig, wenn die Erziehungsberechtigten ihr Kind bei einer anderen als der in der Empfehlung angegebenen Schulform anmelden. In solchen Fällen muss der Prognoseunterricht durchgeführt werden.
Die Grundschule kann auch eine eingeschränkte Empfehlung für eine bestimmte Schulform geben. Melden Erziehungsberechtigte ihr Kind an der Schulform an, für die eine eingeschränkte Empfehlung vorliegt, wird die weiterführende Schule die Erziehungsberechtigten zu einem verbindlichen Beratungsgespräch einladen.