Stichtag

Jedes Kind, das zum Stichtag 
(Stichtag für das Schuljahr 2024/25 ist der 30.9.2024) 
sechs Jahre alt wird, ist schulpflichtig.
Allerdings können auch Kinder, die nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden, schulfähig sein. Für sie gibt es die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung.
Eltern, die ihr Kind vorzeitig einschulen lassen wollen, müssen sich bei der jeweiligen Schulleitung rechtzeitig melden. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.